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Ich habe da mal ne Frage

Wie ist das eigentlich mit dem Copyright von Strickanleitungen aus Büchern? Darf man die Modelle für gewerbliche Zwecke nacharbeiten? Bei freien Anleitungen ist genau das ja meistens ausgeschlossen. Aber ich sehe da sowieso ein Problem…. wenn man zB an eine einfache Anleitung hat für sowas wie die Kappe Karlchen in der Sammlung….. das ist ja aus meiner Sicht sehr, sehr kritisch, dafür dann das Copyright durchzuboxen. Auch meinen Korkenzieherschal habe ich schon als "Angebot des Monats" bei einem Wollshop gesehen. Es war wirklich meine Idee, das so auszuprobieren….. aber ich gebe natürlich zu, dass man auf diese Idee auch selber kommen kann.

Oder wie seht ihr das? 

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11. September 2007 angela

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10 thoughts on “Ich habe da mal ne Frage”

  1. Tina Tchiro sagt:
    11. September 2007 um 16:52 Uhr

    Also soweit ich weiß, darf man das nicht. Jedenfalls habe ich schon entsprechende Vermerke in diversen Strickbüchern gelesen.

    Antworten
  2. Arlene1 sagt:
    11. September 2007 um 17:22 Uhr

    Bei Anleitungen aus Büchern würde ich persönlich in jedem Fall die Finger davon lassen. Meist ist es in den Büchern aber auch explizit verboten, die Sachen für gewerbliche Zwecke nachzuarbeiten. Einen glatt rechts gestrickten Schal aus einem Buch wird man wohl schwer als „individuelle“ Anleitung ableiten können. Allerdings hätte ich auch hier Bedenken, wenn man ihn zB. in exakt der gleichen Farbe, Muster & Maschenanzahl etc. strickt. Natürlich kann man niemals ausschließen, daß die eigene Idee nicht schon mal irgendwo in einem Buch veröffentlich wurde und man halt zufällig den gleichen Einfall hatte. Gerade bei Tüchern halte ich das nicht für abwegig, wenn man zB. nur ein bestimmtes Muster verwendet und ein Rechteck strickt. Würde ich so etwas merken, dann würde ich meine Sachen eben wieder „einpacken“, wenn ich das Teil erst später „erfunden“ hätte 😉 LG Arlene

    Antworten
  3. ZiZi sagt:
    11. September 2007 um 18:32 Uhr

    Ich überlege mir auch schon seit längerer Zeit, ob „gewerblich“ auch bedeutet, nur ein Stück (keine Serie!) zu stricken und dieses dann zu verkaufen …

    Ich werde die Diskussion mit Interesse weiterverfolgen!
    Liebe Grüsse – ZiZi

    Antworten
  4. troubalex sagt:
    12. September 2007 um 08:48 Uhr

    Ich zitiere hier mal aus dem Einkommensteuergesetz via Wikipedia
    § 15(2) EStG:
    „(2) (…) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.“

    Vermutlich gibt es da eine gewisse Grauzone besonders was die Regelmäßigkeit angeht. Allerdings bleibt die Frage nach dem Urheberrecht…

    Antworten
  5. troubalex sagt:
    12. September 2007 um 09:09 Uhr

    Ich zitiere mal aus § 15(2) EStG via Wikipedia ([url]http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerblich[/url]):
    [i]“(2) (…) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.“[/i]

    Ich vermute, da gibt es eine gewisse Grauzone. Die Frage nach dem Urheberrecht bleibt aber in jedem Fall.

    Antworten
  6. beamie sagt:
    12. September 2007 um 10:29 Uhr

    1:1 nacharbeiten ist normalerweise tatsächlich verboten. Meine Bücher enthalten soweit ich weiß jedenfalls immer den Text.

    Bei generischen Anleitungen, also Standardsocken, Schals, einfache Mützen etc und normalen Mustern, die man in jeder Mustersammlung findet, wird es wohl immer jemanden geben, der eine ähnliche (oder auch gleiche) Kombination schon mal gemacht hat. Elizabeth Zimmermann hat dafür das schöne Wort „unvent“ erfunden. Der Korkenzieherschal ist da ein schönes Beispiel – auf diese Art habe ich vor 30 Jahren schon Puppenklamotten gemacht – Wickelrüschröcke für die Barbie. Und in der Häkelei kenne ich die Technik für Püppchen.

    Techniken werden wohl in der Regel nicht mehr neu erfunden. Vor allem kann man meines Wissens auf eine Technik an sich gar kein Copyright sondern höchstens ein Patent haben. Ein Copyright gibt es nur auf die Darstellung / die Anleitung.

    Bei komplexeren Anleitungen wie zB Pullis oder auch größeren Musterkombinationen (zB ein Tuch mit mehreren verschiedenen Mustersätzen in einer bestimmten Anordnung) sieht es natürlich anders aus.

    Antworten
  7. blogherrin sagt:
    12. September 2007 um 10:43 Uhr

    danke für eure kommentare.
    ihr seht das ähnlich wie ich 😉

    mir war das so massiv aufgefallen, als ich bei Dawanda herumsuchte. Und dort bietet jemand Klaralund-Pullover an. Original, mit dem Verweis auf die Originalanleitung. Und eine Dame auch gleich 2 Stück davon (übrigens für 159 Euro). Das finde ich schon sehr, sehr grenzwertig. Ich habe dann extra im Anleitungsbuch nachgeschaut, wo die Klaralund drin ist – da steht es nicht explizit drin.

    Aber gut, auch ein Klaralund ist nun kein sooooo ausgefeiltes Design….
    Bei ebay kann man aber zB Anleitungen für die Mermaid-Strickjacke von Hanne Falkenberg erwerben…

    Ich überlege im Moment nur noch, ob ich in einem Newsletter der Anleitungssammlung mal ausdrücklich darauf hinweise. Ein Button zur Creative Commons Lizenz in Deutsch ist jetzt jedenfalls mal aiuf der Startseite.

    Letztendlich bleibt die Frage, was man davon hat. Ob Frau Tuttle-Hamilton nun die Dame bei Dawanda verklagen wird?!
    Sehr weites Feld!
    Ich glaube, dass grade in Deutschland mit der Geiz-ist-geil-Denke die Leute immer alles kostenlos haben wollen und billigbilligbillig. In Amerika sind die Anleitungen viel teurer. Und ich kaufe auch manchmal Anleitungen zu einem wirklich irren Preis, nur weil ich wirklich die Idee klasse finde (Zb diese Schlange von mochimochiland…..). Letztenldich ist das Bezahlen eine Anerkennung für die Arbeit und Leistung des Designers.

    Antworten
  8. beamie sagt:
    12. September 2007 um 11:20 Uhr

    Copyright muss man übrigens nicht extra hinschreiben. Das hat man automatisch in dem Moment, in dem man ein Werk in irgendeiner Form fixiert. Grundsätzlich darf erst mal gar nichts kopiert oder weitergegeben werden, außer derjenige erlaubt es explizit, zB durch eine CC-Lizenz.

    Ob die Frau Tuttle-Hamilton was machen würde? Vermutlich schon, wenn sie es wüsste. Und natürlich ist KL keine komplizierte Anleitung – ein paar Features machen ihn aber doch wieder einmalig. Einen Kastenpullover kann mit Sicherheit jeder anbieten, aber wenn die gleichen Rippen dran sind, völlig ausschnittlos und dann auch noch aus Noro-Garn und unter der gleichen Bezeichnung – never. Wenn ich fies wäre, würde ich den Importeur für Deutschland mal informieren, wie die das denn so finden …

    Antworten
  9. Garnprinzessin sagt:
    12. September 2007 um 13:15 Uhr

    Hier mal ein interessanter Link zur Sache (leider englisch):
    http://www.boingboing.net/2007/09/12/magicians-innovate-w.html

    Und was fertig gestrickte Design-Teile angeht: Ich denke mal, dass das vermutlich hauptsächlich die Nichtstricker freuen wird. Wer strickt, kauft sich doch meist lieber Anleitungen als fertig gestrickte Dinge. Und wer nicht strickt, der wird gewöhnlich von Strickern ausgelacht, wenn er nachfragt, ob jemand Bock hat, für ihn etwas zu stricken… Cool ist dann halt nur, wenn der „Ausführende“ (Stricker) dann z.B. für jedes Teil einen gewissen Anteil an die Designerin/ den Designer zahlt… Keine Ahnung. Vermutlich wären viele Designer dieser Lösung zugeneigt, wenn man denn nachfragen würde…? Andernfalls wäre ich aber auch sauer, wenn sich jemand meine Ideen einfach so aneignen würde. Aber das ist nur generell gesprochen (den konkreten Fall kenne ich nicht und ich suche ihn jetzt auch nicht im Netz).

    Liebe Grüsse von der

    Garnprinzessin

    Antworten
  10. Jinx sagt:
    22. September 2007 um 23:15 Uhr

    Also, wenn jemand in seinem Laden einen gestrickten Pullover verkauft, der aus einem Buch stammt und eindeutig zu identifizieren ist, verstößt das gegen geltendes Recht, da die Anleitungen für den privaten Gebrauch sind. Das Gleiche gilt für Kunsthandwerkermärkte. Flohmärkte sind wieder etwas anderes, wenn Du einen gestrickten Pullover, den Du nicht mehr magst, dort „second hand“ verkaufst. Da ist der Erlös auch nicht wirklich als „Gewinn“ zu bezeichnen.
    Aber wenn jemand sich etwas dazuverdient, indem er jemandem einen Pullover aus einem Buch strickt, der das nicht kann und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, liegt die Sache anders, da das auch zum privaten Rahmen gehört. In diesem Fall ist eine Verletzung der Rechte auch sehr schwer nachweisbar.

    Jetzt gibt es viele Anleitungen zu „Pullovern glatt rechts“ oder „Schals kraus gestrickt“, die irgendwie in Publikationen landen, um die Seiten zu füllen. Da ist der Nachweis, dass der glatt rechte Pullover genau aus dem Buch X stammt, sehr schwierig, da man dutzende anderer Bücher mit ähnlichen Modellen heranziehen kann, sowie 100 000 Strickerinnen, die gleiches völlig ohne Anleitung hergestellt haben. Da ist die Schöpfungshöhe nicht in dem Maße gegeben wie z. B. bei einem Fair-Isle-Pullover von Alice Starmore o. ä.

    Viele Grüße
    Jinx

    Antworten

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