…ein Gesetz zur Vermeidung unnötiger Formulare?!
Der für die Erfassung dieser Angaben notwendige Aufwand beläuft sich auf 1 Stunde pro Antrag, einschließlich der Zeit, die für die Prüfung vorhandener Datenquellen, die Erfassung der erforderlichen Daten, die Übermittlung der erforderlichen Informationen und deren abschließende Prüfung benötitgt wird.Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, wenn dieser Datenträger keine gültige OMB-Nummer aufweist. Richten Sie bitte Berichtigungen der Aufwandsschätzung sowie Empfehlungen für eine Verringerung des erforderlichen Aufwandes an die folgende Adresse: U.S. Department of State, A/RPS/DIR, Washington, D.c. 20520
Heute sind die erforderlichen Unterlagen für Sohnemanns Visum-Beantragung gekommen. Aber. Seit 2003 muss man persönlich vorsprechen in der Botschaft. Dafür braucht man einen Termin. Und den muss man bei einem Callcenter aushandeln (1,86 Eu/min). Dieses Callcenter ist absolut unterdimensioniert – man kommt noch nicht mal bis in eine Warteschleife, es ist vorher schon besetzt. Genial. (Und ich glaube, dass ich weiß,, wie Callcenter zu organisieren sind …. *smile*)
Nun ja. Die Bestimmungen sind aber noch weiter ziemlich strange: man darf nur mit einer Brieftasche und einem durchsichtigem Umschlag mit den Antragsformularen erscheinen. Weiteres Gepäck oder Handys soll man bei Bekannten lassen, die entfernt von der Botschaft warten. Es gibt keine Möglichkeit, einen Rucksack oder eine Tasche aufzubewahren.
Ich erspare mir bzw. euch, die Vorschriften für die Fotos oder andere Dinge hier noch auszuwalzen.
Ich bin ja mal gespannt, ob und wann mein Sohn zu einem Visum kommt. Aber was soll’s…. wir wollen ja schließlich, dass er ins Land mit dem hohen Sicherheitsbedürfnis reist. Formular 17A für Antrag 0815…