Wegen der Entscheidungsschwäche für die Verarbeitung des blauen Garnes habe ich einen neuen Enkelpullover angeschlagen.
Und ich bin wirklich nicht glücklich mit dem Garn – Semila von BC-Garn. Der Griff des verstrickten Garnes ist toll, aber das Maschenbild ist eine einzige Katastrophe. Also sooooo unordentlich stricke ich eigentlich wirklich nicht, wie das aussieht! Aber da ich dieses nicht ganz preiswerte Garn nun einmal gekauft habe, muss ich es nun auch mal verarbeiten. Ob sich das beim Waschen noch gibt, erscheint mir bei diesem Garn irgendwie fragwürdig.
In meiner Mailbox hatte ich heute eine Anfrage, ob ich nicht einen (bezahlten) Artikel für ein Online-Casino schreiben würde in meinem Blog. Auf sowas antworte ich ja gar nicht mehr…. aber im Zuge der DSGVO ist jetzt das Thema“Schleichwerbung“ in Blogs mal wieder massiv hochgepoppt. Zumal das absolut nichts mit der DSGVO zu tun hat, Abmahnungen für die nicht ausreichend gekennzeichnete Werbung gab es schon früher. Aber mir ist die Rechtslage dazu auch nicht völlig klar. Wenn ich nun das o.g. Bild poste und auf Instagram mit dem Hashtag „BCGarne“ versehen würde – ist das schon Werbung? Irgendwie…. diese ganzen Regeln können einem wirklich den Spaß am Bloggen vergällen.Ich bin kein Influencer, ich schreibe nur meine höchsteigene Meinung und sollte ich tatsächlich mal was zum Testen bekomme (Backzubehör zum Beispiel) – dann habe ich das natürlich auch immer dran geschrieben. Ich verdiene definitiv kein Geld mit diesem Blog und der Anleitungssammlung, das auch nur annähernd die Kosten für das Hosting decken würde. Aber das ist halt mein Hobby und Hobbies kosten Geld. Aber mit zusätzlichem Geld Abmahnvereine zu füttern, dazu habe ich auch keinen Bock.
Naja, ich bin beim Thema Abmahnungen halt etwas dünnhäutig, weil ich schon mal eine bekommen habe vor einigen Jahren, die damals mit der Textilkennzeichnugnsverordnung zusammenhing… ich hatte ein Alpaka-Garn, das laut Banderole Baby-Alpaka hieß (genau dieses Garn aus dem gestrigen Blogpost) zum einen so genannt und dann auch die Zusammensetzung so angegeben…. das war ein Verstoß gegen die bewusste Verordnung. Da waren damals aber auch Abmahnanwälte zu gange, denn es gab dann sogar eine Facebookgruppe der Betroffenen, die alle am gleichen Tag abgemahnt wurden.
Ach, natürlich habe ich dann gestern aml völlig unverbindlich bei ebay nach einem dünnen dunkelblauen Wollgarn geschaut….. und prompt habe ich 500g für 14,90€ ersteigert….. ich werde berichten…. Solche Schnäppchen gelingen einem ja auch nur noch selten auf ebay.
>nun das o.g. Bild poste und auf Instagram mit dem Hashtag “BCGarne” versehen würde – ist das schon Werbung
Werbung muss m.E. zwingend positiver Natur sein — das ist ja nun weder bei dem Foto eines angefangenen Strickstuecks noch bei einem Paragraphen der dem Produkt eine „katastrophale“ Maschenprobe bescheinigt der Fall. 😉